Erbrecht: Können wir den Willensvollstrecker absetzen?
«Unsere Mutter hat in ihrem Testament einen Willensvollstrecker eingesetzt. Sie ist vor bald zwei Jahren gestorben. Der Willensvollstrecker zieht seither alles unnötig in die Länge. Die Erbteilung konnte daher noch immer nicht durchgeführt werden. Können wir dem Willensvollstrecker das Amt entziehen?»
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