Rechtsberatung

Kündigungsandrohung: Gilt Einschreiben als zugestellt?

«Ich vermiete eine Wohnung. Der Mieter ist mit Mietzinszahlungen im Rückstand. Ich setzte ihm mit einem eingeschriebenen Brief eine Zahlungsfrist von 30 Tagen an und teilte ihm mit, dass ich ihm kündigen würde, wenn er die Frist verstreichen lässt, ohne zu bezahlen. Er war nicht zu Hause, als der Pöstler ihm das Einschreiben ­zustellen wollte, und er holte es auch nicht innert sieben Tagen bei der Post ab. Hat die 30-tägige Frist für die Zahlung der ausstehenden Mietzinse trotzdem begonnen?»
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Mietvertrag: Kann ich den Kabelanschluss kündigen?

«Ich bin Mieter. Gemäss Mietvertrag wird die Gebühr für den TV-Kabelanschluss über die Nebenkosten abgerechnet. Ich benötige den Kabelanschluss aber nicht mehr. Kann ich mir diese Kosten in Zukunft ­sparen?»
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Muss ich einen Teil der Ferien an Brückentagen beziehen?

«Ich habe vier Wochen Ferien pro Jahr. Mein Chef verlangt, dass ich einen Teil meines Ferienguthabens für Brückentage vor und nach Feier­tagen hergebe. Muss ich das akzeptieren?»
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Radio-und-TV-Steuer: Gilt die Abgabe künftig auch für Haushalte ohne Empfangsgerät?

«Ich besitze keine Geräte für den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen und muss daher keine Radio-und-TV-Steuer zahlen. Jetzt erhielt ich von der Serafe AG ein Schreiben. Sie teilte mir mit, dass ich ab Januar 2024 nicht mehr von der Abgabepflicht befreit sei. Stimmt das?»
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Fahrausweis: Muss ich mit einer Busse rechnen?

«Ich bin vor drei Jahren aus Deutschland in die Schweiz gezogen. Ich fuhr in der Schweiz bis jetzt nicht Auto und tauschte meinen deutschen Fahrausweis noch nicht gegen einen schweizerischen um. Nun werde ich von der Stadt aufs Land ziehen und ein Auto kaufen. Werde ich gebüsst, wenn ich den Ausweis erst jetzt umschreiben lasse?»
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Sozialhilfe: Muss ich das bezogene Geld zurückzahlen?

«Ich wohne im Kanton Aargau. Von 1995 bis 1998 war ich auf Sozialhilfe angewiesen. Eine Rück­erstattung war seither nie ein Thema. Nun erbte ich einen grösseren Betrag. Muss ich damit rechnen, dass die Gemeinde auf mich zukommt und die vor vielen Jahren ausgerich­tete Sozialhilfe zurückverlangt?»
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Neuer Arbeitsvertrag: Bin ich wieder im ersten Dienstjahr?

«Laut meinem Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist im ersten Dienstjahr einen Monat und ab dem zweiten Dienstjahr drei Monate. Ich bin seit bald zehn Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber tätig. Nun konnte ich mein Arbeitspensum von 100 auf 80 Prozent reduzieren. Ich erhielt einen neuen Arbeitsvertrag. Darin steht, dass er alle bisherigen Arbeitsverträge ersetzt. Bin ich somit wieder im ersten Dienstjahr und habe eine einmonatige Kündigungsfrist?»
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Betrug: Ist meine Schwester trotzdem erbberechtigt?

«Vor einigen Jahren betrog meine Schwester den langjährigen Lebenspartner unserer ­Mutter um viel Geld. Jetzt ist die Mutter ­gestorben. Sie war zuletzt urteilsunfähig und konnte ihren Nachlass deshalb nicht mehr regeln. Erbt meine Schwester trotz der von ihr begangenen Straftat?»
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Nebenkosten: Muss mein Vermieter das Geld zurückzahlen?

«Mein Vermieter rechnete neun Jahre lang die Nebenkosten falsch ab. Erst jetzt stellte sich heraus, dass ich in all den Jahren rund 11'000 Franken zu viel bezahlte. Kann ich das Geld noch zurückverlangen?»
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Messekauf: Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

«Am letzten Wochenende habe ich an einer Messe einen teuren Dampfsauger gekauft. Inzwischen bereue ich den Kauf. Kann ich den Vertrag noch rückgängig machen?»
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