Ergänzungsleistungen: Muss ich die Unterhaltsbeiträge vom Gericht festlegen lassen?
«Meine Frau und ich haben uns im Guten getrennt. Ich bin IV-Rentner und auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Die Sozialversicherungsanstalt verlangt nun, dass ich beim Gericht ein Eheschutzbegehren stelle und den Unterhaltsbeitrag festlegen lasse. Darf sie das?»
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