Nein. Laut Gesetz verjähren die Mängelrechte des Bauherrn tatsächlich nach fünf Jahren. Das gilt, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Nur für absichtlich verschwiegene Mängel beträgt die Verjährungsfrist laut Gesetz zehn Jahre. Sie müssten also nachweisen können, dass die Firma von den Mängeln der Fenster wusste und Ihnen diese Tatsache bewusst verschwieg. Nur dann haben Sie Chancen auf Ersatz der defekten Fenster durch die Baufirma.