Ja. Ihr Altersguthaben wurde am 31. Dezember zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieses Tages geriet die Pensionskasse automatisch in Verzug. Die Kasse muss Ihnen daher Verzugszinsen zahlen. Deren Höhe ergibt sich in erster Linie aus dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung. Fehlen im Reglement entsprechende Vorschriften, ist das Gesetz anwendbar: Der Verzugszins beträgt demnach 5 Prozent.