Nein. Die Rente und die Ergänzungsleistungen werden zusammen gleich viel ergeben, wie wenn Sie sich ordentlich pensionieren lassen würden. Ein Vorbezug der AHV-Rente führt zwar zu einer lebenslangen Kürzung der Rente – dafür erhalten Sie mehr Ergänzungsleistungen. Denn bei einem Vorbezug der AHV-Rente wird beim Berechnen des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen auf die effektiv ausbezahlte Rente abgestellt – und nicht auf die höhere Rente, die Sie bei einer Pensionierung mit 65 Jahren zugut hätten.