Nein. Zwar können Kunden einen Fitnessvertrag grundsätzlich per E-Mail oder gar mündlich kündigen. Ein normales E-Mail genügt jedoch nicht, wenn der Vertrag für eine Kündigung ausdrücklich die Schriftform vorschreibt. Letzere bedeutet: Das Kündigungsschreiben muss von Hand unterschrieben werden. Aus Beweisgründen machen Sie das am besten mit einem eingeschriebenen Brief  – oder indem Sie die Kündigung persönlich übergeben und sich auf einem Doppel den Empfang bestätigen lassen.