Nein. Die Frist für die Fortsetzung der Betreibung ist ein Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls verwirkt. Nach drei Jahren müsste das Inkassobüro mit der Betreibung nochmals von vorn beginnen. Erheben Sie unbedingt Rechtsvorschlag, falls Sie ein weiteres Mal einen Zahlungsbefehl erhalten.