Ja. Ein Interessent mit Betreibungen kann als zahlungsfähig gelten, wenn solvente Dritte bereit sind, eine unwiderrufliche Mietzinsgarantie abzugeben und für allfällige vom Mieter verursachte Schäden aufzukommen. Denkbar ist ein notariell beurkundeter Bürgschaftsvertrag. Die einfachere und günstigere Variante: Auch die Eltern des Interessenten unterschreiben den Mietvertrag. Dann haften sie solidarisch für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis.