Kann ein Beschluss rückgängig gemacht werden?
«Wir wohnen in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft mit fünf Parteien. An der letzten Eigentümerversammlung wurde einstimmig beschlossen, dass die Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt werden soll – obwohl die Ölheizung sicher noch fünf Jahre lang funktioniert hätte. Nun möchten vier Eigentümer den Beschluss an der nächsten Versammlung wieder kippen. Ist das möglich?»
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