Ja. Zum einen müssen Ärzte dann eine Meldung beim kantonalen Veterinäramt machen, wenn sie bei einem Hund ein übermässiges Aggressionsverhalten beobachten. Zum anderen müssen sie laut Tierschutzverordnung auch melden, wenn ein Hund einen Menschen oder andere Tiere erheblich verletzt hat. Als erheblich gilt jede Bissverletzung, die ärztlich versorgt wird. Der Arzt Ihrer Bekannten hat also richtig gehandelt.