Müssen wir dem Verwalter auch schriftlich kündigen?
«Ich besitze eine Wohnung im Stockwerkeigentum. An der demnächst stattfindenden Eigentümerversammlung werden wir über die Abberufung des Verwalters beschliessen. Müssen wir ihm anschliessend noch formell kündigen?»
Weiter