Nein. Gemäss Bundesgericht kann eine in einen ­Verkehrsunfall verwickelte Person, die lediglich einen Sachschaden erlitten hat, ihren Schadenersatz nicht innerhalb des Strafverfahrens geltend machen. Sie können Ihren Schadenersatz aber direkt beim Unfallverursacher oder bei dessen Autohaftpflichtversicherung einfordern.