Ja. Gelder auf einem Freizügigkeitskonto haben mit den Erbangelegenheiten nichts zu tun. Im Fall Ihres Todes würde es gemäss Gesetz so verteilt: Begünstigt sind in erster Linie Ihre Frau und Ihre unter 25-jährigen Kinder, falls sie noch in der Ausbildung stehen. Wenn Sie das Kapital hingegen bar beziehen, zählt es zu Ihrem Vermögen. Dann würde es im Todesfall gemäss Ehe- und Erb­recht verteilt.