Gehören die Wortmeldungen ins Protokoll?
«Ich habe eine Neubauwohnung gekauft. Kürzlich fand die erste Versammlung der Stockwerkeigentümer statt. Jetzt erhielt ich das Versammlungsprotokoll. Darin fehlen die Voten der einzelnen Eigentümer zu den verhandelten Geschäften. Es enthält nur die Abstimmungsresultate. Kann ich darauf bestehen, dass das Protokoll vervollständigt wird?»
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