Ja. Als Untermieter waren Sie nie Vertragspartner des Vermieters. Nachdem der Hauptmieter kündigte, könnte der Vermieter also verlangen, dass Sie ausziehen. Wenn er bereit ist, mit Ihnen einen Vertrag ab­zuschliessen, ist der Mietzins letztlich Verhandlungs­sache. Immerhin: Mieter können den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach der Schlüsselübergabe anfechten, falls der Mietzins erheblich – das heisst mindestens 10 Prozent – höher ist als derjenige des Vormieters. Oder wenn sie wegen Mangels an freien Wohnungen oder wegen einer persönlichen oder familiären Notlage zum Abschluss des Mietvertrags gezwungen waren. Dann prüft die Schlichtungsbehörde, ob der Mietzins missbräuchlich ist.