Ja. Sie können in Ihrem Vorsorgeauftrag ohne Weiteres zwei oder mehr Personen einsetzen und die Aufgaben aufteilen. Sie können etwa bestimmen, dass eine Person sich um Ihre persönlichen und die andere sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sein sollten. Es empfiehlt sich auch, Ersatzbeauftragte für den Fall zu bestimmen, dass die ausgewählten Personen den Auftrag nicht ausführen wollen oder können.

Gut zu wissen: Ein Vorsorgeauftrag muss handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet oder von einem Notar öffentlich beurkundet werden.