Ja. Die Eigentümerversammlung kann einen gefassten Beschluss wieder aufheben. Beim Ersatz einer noch funktionierenden Ölheizung durch eine Wärmepumpe handelt es sich um eine nützliche bauliche Massnahme. Falls im Reglement nichts an­deres steht, kommt ein Beschluss über eine solche Massnahme  zustande, wenn die Mehrheit der an der Versammlung anwesenden und vertretenen Eigentümer zustimmt, die zugleich über den grösseren Wertanteil verfügen. Ein einmal gefasster Beschluss kann mit der gleichen Mehrheit aufgehoben werden, die für den ursprünglichen Beschluss nötig war.