Ja. Laut Gesetz können die Mitglieder auch schriftlich über einen Antrag abstimmen, sofern dies die Vereinsstatuten nicht explizit ausschliessen. Ein gültiger Beschluss kommt so aber nur zustande, wenn alle Mitglieder zustimmen. Ausnahme: Sehen die Statuten schriftliche Mehrheitsentscheide vor, reicht es, wenn die Mehrheit der Mitglieder zustimmt. Zudem kann laut Gesetz jederzeit eine Versammlung einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.