Nein. Der Vermieter muss den auf nicht vermietete Wohnungen fallenden Anteil der Nebenkosten tragen. Das gilt grundsätzlich auch für die Heizkosten. Ausnahme: Werden die Heizkosten nicht individuell erfasst und heizt der Vermieter die leeren Wohnungen nachweisbar nur so weit, dass keine Frostschäden entstehen können, muss er nur einen Teil der Kosten zahlen, die nach dem Verteilschlüssel eigentlich auf die leeren Wohnungen entfallen würden. Dieser Anteil beträgt bei Zwei- und Dreifamilienhäusern einen Drittel, bei Vier- bis Achtfamilienhäusern die Hälfte, bei grösseren Häusern zwei Drittel.