Nein. Laut Gesetz müssen Mieter nur dann Nebenkosten zahlen, wenn sie das mit dem Vermieter ­explizit vereinbart haben. Das bedeutet: Die vom Mieter zu bezahlenden Nebenkostenpositionen müssen im Mietvertrag je einzeln aufgelistet sein. Eine Vereinbarung, die besagt, dass der Mieter «alle Nebenkosten» übernehmen müsse, genügt nicht.