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K-Tipp - 13/2020

K-Tipp 13/2020

K-Tipp

Versicherung kann Deckung einschränken

 
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Anwälte müssen auf Verlangen detailliert abrechnen

 
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Rückrufe - Gefährliche Produkte: Kinderwagen

 
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Rückrufe - Gefährliche Produkte: Kunststoffeiswürfel

 
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Rückrufe - Gefährliche Produkte: Nudeln

 
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Rückrufe - Gefährliche Produkte: Auto

 
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Schlechte Nachrichten für Betriebene

| Betriebene können vom Betreibungsamt ver­langen, dass es ungerechtfertigte Forderungen nicht mehr bekanntgibt. Das gilt aber nur, wenn die Betreibung nicht ans Gericht weitergezogen wurde. So hat das Bundesgericht entschieden. Weiter
 
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Ein richtiger Schweizer

 
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Assura wollte nach Fehlgeburt nicht zahlen

 
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Arzt verdreifachte die Behandlungszeit