Der K-Tipp empfiehlt Patienten regelmässig, die Arztrechnungen zu kontrollieren (K-Tipp 10/2018). Diesem Rat folgte eine K-Tipp Leserin aus Freienwil AG: Ihre Tochter ging wegen einer starken Erkältung in die «Permanence 21»-­Praxis in Baden AG. Laut ihrer Mutter war sie keine
15 Minuten im Arztzimmer». Auf der Rechnung waren jedoch drei Mal 15 Minuten aufgeführt – und zwar unter drei verschiedenen Positionen als «Konsultation», «Untersuchung» und «Beratung». Das summierte sich auf knapp 250 Franken. Die Leserin reklamierte erfolglos. Der Arzt beschied ihr, er habe die Leistungen gleichzeitig erbracht und stelle deshalb für drei Positionen je 15 Minuten in Rechnung. Das sei gemäss dem Arzttarif Tarmed korrekt.

Die Pressestelle des Berufsverbands der ­Ärzte FMH widerspricht: Die in Fünf-Minuten-Schritten abgerechneten Leistungen dürften nicht gleichzeitig in Rechnung gestellt werden. War ein ­Patient nur 15 Minuten im Behandlungszimmer, darf der Arzt also nur 15 Minuten in Rechnung stellen. Der Arzt aus der Permanence nahm dazu nicht Stellung.