Die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen übernahm nach einem Gewitter im Jahr 2014 bei zwei Mehrfamilienhäusern die Wasserschäden in der Höhe von 870 000 Franken. Danach verlangte sie von der Hauseigen­tümerin, dass sie Hochwasserschutzfenster und bei der Tiefgarageneinfahrt einen automatischen Dammbalken anbringt. Die Besitzerin weigerte sich. Daher schloss die Anstalt die beiden Häuser betreffend Überschwemmung aus der Versicherung aus. Dagegen wehrte sich die Eigen­tümerin bis vor Bundes­gericht vergeblich. 

Bundesgericht, Urteil 2D_8/2020 vom 14.4.2020