Eine Betreibung bleibt fünf Jahre lang im Betreibungsregister eingetragen – auch wenn die Forderung unbegründet ist. Sie kann dort von jedem Interessierten eingesehen werden. Das wird zum Beispiel bei der Wohnungs- oder ­Arbeitssuche möglicher­weise zu einem Problem. 

Immerhin: Seit dem vergangenen Jahr können sich Betriebene einfacher gegen ungerechtfertigte Einträge im Register wehren. Erhebt ein Betroffener gegen eine Betreibung Rechtsv...