Eine Betreibung lässt sich problemlos stoppen: Einfach beim Erhalt des Zahlungsbefehls in der ­Rubrik «Rechtsvorschlag» unterschreiben und das Formular innert zehn Tagen eingeschrieben zurück­senden. 

Das einzige Problem: Die Ausstellung des Zahlungsbefehls bleibt fünf ­Jahre lang im Betreibungsregister stehen. Und ist dort für ­jeden Interessierten ersichtlich – auch wenn die Forderung unbegründet war. Das kann zum Bei...