Schwangere müssen für medizinische Mutterschaftsleistungen wie Ultraschalluntersuchungen weder Franchise noch Selbstbehalt be­zahlen. Das gilt seit 2014 auch für Behand­lungskosten bei Komplikationen von der 13. Schwangerschaftswoche an bis acht Wochen nach der Geburt. Bei medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen nach der 13. Woche müssen Frauen somit weder Selbstbehalt noch Franchise zahlen. 

Trotzdem stellte die ­Assura einer Leserin aus Apples VD Spital­kosten in der Höhe von rund 1700 Franken in Rechnung. Die Frau erlitt in der 22. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt. Auf Anfrage des K-Tipp begründet die Assura dies damit, dass auf der Spitalrechnung nicht ­ersichtlich gewesen sei, dass der Schwangerschaftsabbruch medizinisch notwendig war. Erst als das Spital weitere Unterlagen nachreichte, verzichtete die Krankenkasse auf die Rechnungstellung an die Mutter.