| Für den Kabelanschluss der Cablecom gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist. Bei langjährigen Kunden beharrt der Kabelnetzbetreiber aber auf längeren Fristen – zu Unrecht.
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| 12 500 Beschwerden hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt bis Ende 2012 erhalten, weil sich Passagiere um ihre Rechte geprellt wähnten. Nur sechs Airlines wurden bisher gebüsst.
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| Gartenschläuche sollten weder knicken noch sich verdrehen, einen fein einstellbarer Wasserstrahl haben, robust und langlebig sein: Diese Anforderungen erfüllen nicht alle Produkte.
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| Ein Verstoss gegen Verkehrsregeln kann teuer werden. Das gilt auch im Ausland. Der K-Tipp liefert eine Übersicht über neue<br />
und wenig bekannte Vorschriften.
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