Für die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen gilt: Die Versicherten haben fünf Jahre lang Zeit, um eine Arztrechnung der Krankenkasse zur Rückerstattung einzureichen. Danach erlischt der Anspruch auf Rückerstattung.

Doch wann genau beginnt die 5-Jahres-Frist zu laufen? Etwa beim ersten Arztbesuch, wie die Krankenkasse Avanex argumentierte?

Nein, sagt das Bundesgericht: Die Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem die Rechnung des Arztes beim Patienten eintrifft.   

Bundesgericht, Urteil 9C_50/2013 vom 24. 4. 2013