Eine Frau hatte beim Autofahren einen epileptischen Anfall und streifte deswegen ein anderes Auto. Sie fuhr aber weiter, ohne die Polizei zu informieren. Darauf überstrich ihr Mann die Kratzer am Auto seiner Frau mit blauer Farbe

Dafür wurde nicht nur die Frau verurteilt, sondern auch der Mann. Das Bundesgericht bestätigte seine Busse von 300 Franken wegen «versuchter Begünstigung». Der Mann argumentierte zwar, die Polizei habe später trotzdem vom Vorfall erfahren, und deshalb sei das keine Spurenbeseitigung

Doch das Bundesgericht entgegnet: «Mit dem Übermalen der Kratzer wollte er verhindern, dass seine Frau als Unfallverursacherin entlarvt wird.»    

Bundesgericht, Urteil 6B_75/2013 vom 10. 5. 2013