Bei verspäteten, überbuchten oder annullierten Flügen haben Passagiere je nach konkretem Fall Anspruch auf Verpflegung, Ticketrückerstattung und Entschädigung. Kommen die Fluggesellschaften dieser Pflicht nicht nach, kann man beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Anzeige einreichen.



Bis jetzt hat die Behörde allerdings erst wenige Airlines wegen Verletzung der europäischen Bestimmungen über die Passagierrechte gebüsst: Gegen fü...