Unzulässige Gebühr
| Bundesämter dürfen die Abgabe von Dokumenten an die Medien nicht von hohen Gebühren abhängig machen, wenn ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht. So lautet der Grundsatzentscheid des Bundesgerichts in einem Fall, der den<br />
K-Tipp betrifft.
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