Seit Mitte 2006 ist das Öffentlichkeitsgesetz in Kraft. Es soll jedermann ermöglichen, einfach an amtliche Dokumente zu gelangen. Das Vorgehen: Bürger können sich mit ­einem Einsichtsgesuch an die Behörde wenden, die ein Dokument erstellt hat, und Einblick oder Kopien davon verlangen.    



Das Gesetz passt nicht allen Bundesämtern. Diese Erfahrung macht auch der K-Tipp immer wieder. Eine beliebte Masche, um Einsichtsgesuche zu v...