«Ich habe meine Arbeitsstelle fristgerecht per E-Mail gekündigt. Mein Arbeitgeber akzeptiert dies jedoch nicht, da die Kündigung gemäss Vertrag schriftlich erfolgen müsse. Ein E-Mail ist doch schriftlich! Sehe ich das richtig?»
«Wir besitzen eine Eigentumswohnung im zweiten Stock einer grösseren Überbauung. Seit kurzem rinnt Wasser von unserem Balkon auf die darunter liegende Terrasse. Grund dafür sind Risse im Balkonboden. Der Verwalter hat uns mitgeteilt, dass wir die Kosten vollumfänglich selber tragen müssen. Ist das korrekt?»
«Vor zwei Jahren wurde ich zur Filialleiterin befördert. Kürzlich kündigte ich die Stelle. Meine neue Funktion wurde im Arbeitszeugnis nicht erwähnt. Kann ich darauf bestehen?»
«Meine 6-jährige Tochter lebt bei ihrer Mutter, wir waren nie verheiratet. Ich zahle einen monatlichen Unterhaltsbeitrag plus Kinderzulage. Nun wechsle ich meine Arbeitsstelle und werde eine höhere Kinderzulage erhalten. Nach meiner Meinung kann ich die Differenz behalten, weil wir uns schon lange auf den aktuellen Beitrag geeinigt haben. Die Mutter behauptet das Gegenteil. Im Unterhaltsvertrag steht dazu nichts. Muss ich ihr die ganze Zulage überweisen?»
«Ich wurde per Telefon kontaktiert und habe eine Kaffeemaschine für 449 Franken bestellt und per Post erhalten. Auf dem Lieferschein steht, ein Rücktritt vom Vertrag sei innert 14 Tagen möglich. Da das Gerät farblich nicht passte, schickte ich es kommentarlos an den Verkäufer zurück. Doch nun will er mir eine andere Kaffeemaschine senden und verlangt die Bezahlung. Aber ich habe doch mit der Rücksendung der Maschine meinen Rücktritt vom Kauf erklärt. Stimmt das?»
«Ich bin in einem 40-Prozent-Pensum angestellt und arbeite jeweils donnerstags und freitags. Ein kantonaler Feiertag fiel auf einen Montag. Muss mir der Chef diesen Tag bezahlen, obwohl er nicht auf einen meiner Arbeitstage fällt?»
«Vor 15 Jahren hatte ich Geldprobleme, und seither hat ein Gläubiger einen Verlustschein von mir. Letztes Jahr betrieb er mich, ich erhob Rechtsvorschlag – worauf der Gläubiger ein Jahr lang nichts mehr unternahm. Läuft nun die Verjährungsfrist weiter?»
«Wir wohnen im Stockwerkeigentum. Etliche ältere Miteigentümer möchten im Treppenhaus einen Treppenlift einbauen lassen. Wir aber sind dagegen. Können wir dieses Vorhaben verhindern, weil es dazu Einstimmigkeit braucht?»
«Ich wohne im Kanton Zürich und bin geschieden. Für meinen Sohn habe ich den Unterhalt bis jetzt von der Gemeinde bevorschusst bekommen, da mein Ex-Mann seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Nun habe ich wieder geheiratet und erhalte deswegen keine Alimentenbevorschussung mehr für meinen Sohn. Mein neuer Ehemann muss doch nicht für meinen Sohn aufkommen. Darf die Behörde die Bevorschussung wirklich einstellen?»