Ja. Das Arbeitszeugnis muss eine genaue Auflistung der wichtigsten ­Tätigkeiten und Funktionen enthalten. Massgebend sind die tatsächlich aus­geübten Tätigkeiten und nicht, was im Vertrag steht. Sie können daher ver­langen, dass Ihr Arbeitszeugnis ergänzt wird: Die Funktion als Filial­leiterin muss erwähnt werden – und auch, ob Sie den Job gut erledigt haben.