Die Telecomfirma Sunrise hat den Kunden neue Allgemeine Geschäftsbedingungen zugeschickt, die am 1. De­zember in Kraft treten sollen. Abonnenten mit einer Mindestvertragsdauer ab einem Jahr dürfen dann laut dem Kleingedruckten nur noch frü­hestens sechs Monate vor Ende der Abolaufzeit kündigen. Zudem soll die Kündigung – wie bisher – nur per Telefon oder Internetchat zulässig sein.

Letztere ­Bestimmung war schon bisher unwirksam (K-Tipp 14/2019). Thomas Koller, ehemaliger Professor für Privatrecht an der Uni Bern, kritisiert auch die neuesten ­Einschränkungen: «Die Regeln erschweren die Kündigung massiv.» Die Kündigungs­klauseln im Klein­gedruckten sind laut Koller ungewöhnlich und benachteiligen die Konsu­menten stark. Daher seien sie ungültig.

Sunrise-Sprecherin Therese Wenger sieht das anders: «Der Kunde erleidet keine wesent­lichen Nachteile durch die neuen Bestimmungen.» 

Gut zu wissen: Wer den ­Vertrag mit Sunrise beenden will, kann ihn ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist per Ende November kündigen. Man kann Sunrise auch schriftlich mitteilen, dass man die Vertragsänderung ablehne.