Ein K-Tipp-Leser aus Urdorf ZH kündigte das Abo für Internet, Telefon und TV bei Sunrise innert der vertraglichen Kündigungsfrist mit einem eingeschriebenen Brief. Das Telecomunternehmen antwortete, es bearbeite die schriftliche Kündigung nicht. Laut den Geschäftsbedingungen dürften Kunden die Abos nur telefonisch oder «per Sunrise Chat» kündigen. Sunrise forderte die Abogebühr von 70 Franken deshalb weiterhin Monat für Monat ein. Nach vier Monaten erhielt der Kunde eine Mahnung für drei Monatsgebühren über 210 Franken zuzüglich zwei Mahnungen zu je 30 Franken. Sunrise schaltete sogar ein Inkassobüro ein, als der Leser nicht zahlte. Es forderte Fr. 542.40 und betrieb ihn. 

Sunrise zog die Betreibung erst zurück, nachdem sich der K-Tipp eingeschaltet hatte. Laut Sunrise sei die Kündigung «nicht korrekt erfasst» worden. 

Gemäss Rechtsprofessor Vito Roberto von der Uni St. Gallen ist die Kündigungsklausel im Vertrag klar ungültig. Sie sei ungewöhnlich und benachteilige den Konsumenten einseitig: «Selbstverständlich dürfen Konsumenten auch in Zukunft schriftlich kündigen.»