Ja. Im Normalfall – also bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen – dürfen Angestellte am Arbeitsplatz fehlen, wenn sie in gekündigter Stellung sind und während der Arbeitszeit für ein Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gekündigt hat. Das gilt auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen.

In Ihrem Fall gilt das Recht auf freie Zeit für den letzten Monat der Anstellung. Und zwar deshalb, weil das Gesetz im ersten Anstellungsjahr eine Kündigungsfrist von einem Monat vorsieht.

Nach verbreiteter Praxis können Sie – in Absprache mit dem Betrieb – höchstens ­einen halben Tag pro Woche wegen eines Vorstellungsgesprächs der Arbeit fernbleiben.