Es kommt darauf an, wo die Ursache des Schadens liegt. Der Betreiber einer Auto-Waschanlage muss diese sorgfältig bedienen und alle möglichen Vorsichtsmassnahmen ergreifen, um Schäden zu verhindern. 

Er darf die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausschliessen – zum Beispiel durch das Anbringen eines für jeden Kunden gut sichtbaren Schildes beim Eingang zur Waschstrasse.

Indem Sie die Wasch­anlage trotz des Haftungsausschlusses benutzt haben, haben Sie die Bedingungen des Betreibers akzeptiert. 

Geht der Schaden an ­Ihrem Wagen auf eine grobe Fahrlässigkeit des Betreibers zurück, haftet er allerdings für den Schaden – für leichte Beschädigun­gen hingegen können Sie keinen Schadenersatz verlangen.