Auch unmündige Jugendliche können gültige Verträge abschliessen.

Allerdings nur im Rahmen ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten.



Nina (17) kaufte sich auf Weihnachten eine Stereoanlage. Das Gerät war aber nicht mehr lieferbar. Sie wurde auf Januar vertröstet. Dafür muss sie den Kaufpreis erst später begleichen. Dies kam ihr entgegen, denn mit monatlich 600 Franken Lehrlingslohn ist sie für diese Anschaffung auf einen Weihnachtsbatzen angewiesen.



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