Auf meiner letzten Telefonrechnung war plötzlich die Miete für einen Telefonapparat vermerkt. Ich habe aber schon seit Jahren einen eigenen Telefonapparat und musste deshalb keine Apparatmiete mehr bezahlen. Ich habe daher die Telefonrechnung zurück- geschickt und eine korrekte Abrechnung verlangt. Dasselbe habe ich auch mit allen Mahnungen gemacht, da der Fehler noch nicht korrigiert war. Nun wurde mir der Anschluss gesperrt. Darf die Telefongesellschaft dies tun?

Nein. Die Rechnung für die Telefonmiete war falsch. Wenn Sie als Swisscom-Kundin oder -Kunde gewisse Positionen auf der Rechnung beanstanden, die nicht zu den Grundversorgungsdiensten gehören, darf die Swisscom Ihren Anschluss nicht sperren.

Sie müssen die Rechnung aber innert 30 Tagen anfechten, und zwar schriftlich. Dann erhalten Sie eine gesonderte Rechnung über die unbestrittenen Positionen.

Wenn Sie hingegen nicht reklamieren und auch nicht zahlen, sperrt die Swisscom den Anschluss.

Betroffene bleiben zwar erreichbar, können aber - ausser auf Notruf-Nummern - keine Anrufe mehr tätigen, auch nicht über andere Telefongesellschaften.

Vollständig stillgelegt wird der Anschluss, wenn die Swisscom kündigt.

Eine Kündigung droht laut Swisscom dann, wenn jemand die Rechnung auch nach der Sperrung nicht begleicht.

Die anderen Anbieter sind nicht in der Lage, Hausanschlüsse abzuschalten. Sie können säumigen Zahlern einzig Anrufe über ihren Dienst verunmöglichen.

Sunrise, Tele2 und Econophone greifen jeweils nach zwei erfolglosen Mahnungen zu diesem Mittel.

(gs)