Zu den Krankheitskosten ­zählen unter anderem Ausgaben, die nicht durch Versicherungen ­gedeckt sind: Arztkosten, Selbst­behalt und Franchise der Krankenkasse, aber auch die Auslagen für Brillen und Kontaktlinsen. Entsprechend können Sie die Kosten für die Brille bei den Krankheits­kosten auflisten. Allerdings: Vom Gesamtbetrag der Krankheits­kosten werden einige Prozente des steuerbaren Reineinkommes als Selbstbehalt abgezogen. Der Prozentsatz ist je nach Kanton verschieden. Beispiel: Sie haben ein Nettoeinkommen von 100 000 Franken und 5 Prozent Selbstbehalt bei den Krankheitskosten. Wenn sie inkl. Brillenkauf 8000 Franken betragen, wären insgesamt 3000 Franken steuerlich absetzbar.