Beatrice Koller aus Zuchwil SO hatte 1998 bei der Generali eine 3a-Police abgeschlossen. Im Oktober 2013 wurde sie mit 64 Jahren pensioniert und liess sich das Pensionskassengeld bar auszahlen. Die 3a-Police lief im ­Februar 2014 ab.

Da die beiden Aus­zahlungen in unterschiedlichen Jahren anfielen, ging die Frau davon aus, die Progression umgehen zu können. Doch das Steueramt Solothurn rechnete die 3a-Auszahlung von 2014 mit dem Pensionskassen­bezug von 2013 ­zusammen. So zahlt Beatrice Koller 2000 Franken mehr Steuern.

Laut dem Steueramt Solothurn werden mit dem Jahr der Pensionierung und der Aufgabe der Erwerbs­tätigkeit grundsätzlich sämtliche bestehenden 3a-Policen aufgelöst – und gemeinsam ­besteuert. Eine Stichprobe von K-Geld bei den Steuerämtern ­Basel Stadt, Bern und Zürich ­ergab das gleiche Resultat. Auch der Zürcher Steueranwalt Oliver ­Senser bestätigt diese Praxis.

Die Generali versteht die Enttäuschung von Beatrice Koller über die unerwartet hohen Steuern. Zwar hatte die Kundin ­keinen finanziellen Schaden aufgrund der Auszahlung der 3a-Police im Jahr 2014. Wäre die Police ein Jahr früher fällig geworden, wären die beiden Kapitalbeträge ebenfalls gemeinsam besteuert worden. Trotzdem erklärt sich die Generali bereit, den zusätzlichen Steuerbetrag zu erstatten, weil die Kundin annahm, sie hätte bei ­Ablauf der 3a-Police im Jahr 2014 einen Steuervorteil. 

Koller hätte die ­rückwirkende Besteuerung übrigens verhindern können, wenn sie über das ordentliche Rentenalter ­hinaus erwerbstätig wäre. Sie hätte so die Aus­zahlung bis zum 70. Lebensjahr aufschieben können. Das hätte zu einer ­separaten Besteuerung geführt.