Ja, das ist ratsam. Denn es könnte sein, dass Sie ihn wieder benötigen, beispielsweise wenn Sie die Hypothek er­neuern oder erhöhen möchten. Also etwa bei unerwarteten grösseren Renovationen oder Liquiditätsengpässen. Sonst müssten Sie einen neuen Schuldbrief errichten lassen, was aufwendig und mit Kosten verbunden ist.

Wird Ihre Liegenschaft verkauft oder vererbt, werden die Käufer bzw. die Erben froh sein, wenn höhere Schuldbriefe vorhanden sind, denn diese werden von Eigentümer zu Eigentümer weitergegeben.

Da es sich bei einem Schuldbrief um ein Wertpapier handelt, ist es wichtig, ihn sorgfältig aufzubewahren. Verliert man den Schuldbrief, muss er als kraftlos erklärt werden, was ein langwieriger Prozess ist.