Nein. Auf der Rechnung ist die Zahlungsfrist erwähnt (wie üblich 30 Tage), aber von einem Skonto steht nichts. Deshalb müssen Sie voll zahlen – auch wenn Sie die Summe sofort überweisen. Anspruch auf ­einen Skonto haben Sie nur, wenn das vertraglich vereinbart ist. Oder wenn Ihnen der Zahnarzt frei­willig entgegenkommt.