Ein Produkt, das in einem EU-Land hergestellt und zugelassen ist, darf automatisch in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden. Nationale  Zulassungsverfahren fallen weg, ebenso spezielle Deklarationsvorschriften. Im Juli 2010 hat die Schweiz diese «Cassis-de-Dijon-Prinzip» genannte EU-Regel übernommen.

 

Der Bundesrat sprach damals von einem schlagkräftigen Instrument im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Wenn die strengeren Importvorsc...