Ich habe bei einem Reisebüro eine Pauschalreise mit Flug und 14 Tagen Hotel gebucht. Nun habe ich gehört, dass dieses Reisebüro finanziell nicht so gut dasteht. Ich weiss inzwischen auch, dass der Inhaber die Kundengelder nicht abgesichert hat. Kann ich nun die Reise absagen und das Geld zurückverlangen, ohne dass das Reisebüro Bearbeitungsgebühren oder Spesen verlangen darf?

Ja. Wenn ein Reisevermittler beziehungsweise -veranstalter die Gelder seiner Kunden nicht wie vom Gesetz verlangt abgesichert hat, befindet er sich in einem ungesetzlichen Zustand. Also darf er von Ihnen bei einem Rücktritt keine Spesen verlangen.

Diese Rechtsauffassung teilt auch der Ombudsman der Schweizer Reisebranche.

Bevor Sie zurücktreten, müssen Sie aber das Reisebüro auffordern, den Nachweis zu liefern, dass es seine Kundengelder gegen Zahlungsunfähigkeit und Konkurs versichert hat.

Kann es diesen Nachweis nicht innert ein paar Tagen erbringen, können Sie zurücktreten.

Wer seine Ferien bei einem Reisebüro bucht, das die vorgeschriebene Versicherung nicht hat, geht ein hohes Risiko ein: Geht die Firma vor oder während der Reise bankrott, muss er unter Umständen nochmals in die Reisekasse greifen.

Teilen Sie also dem Reisebüro Ihren Rücktritt schriftlich mit - am besten per Einschreiben.

Gemäss dem Fachblatt «Travel Inside» haben immer noch 150 Reisebüros keine Reisegarantie.

Hier können Sie selber überprüfen, ob Ihr Reisebüro versichert ist:

- Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, Tel. 01 488 10 70; www.garantiefonds.ch

- Schweizerischer Reisebüro- Verband, Tel. 01 487 30 50; www.srv.ch

- Verband der Reiseverkäufer (Star), Tel. 01 439 60 66; www.star.ch

- Für Carfahrten: Schweizerischer Nutzfahrzeugverband (Astag), Tel. 031 370 85 50; www.car-garantiefonds.ch

Achtung: Das Gesagte gilt nur für Pauschalreisen, für Reisen also, die im Katalog als Paket angeboten werden. Haben Sie beim Reisebüro zum Beispiel eine Einzelleistung (nur Flug oder nur Hotel) gebucht, gelten diese Bestimmungen nicht.

(ch)