Die Strassenräumer der Gemeinde ­Einsiedeln SZ deponierten geräumten Schnee auf einem privaten Grundstück. Der Eigentümer des Nachbarhauses ­störte sich daran. Er forderte den Bezirksrat Einsiedeln auf, für die Deponie ein Bewilligungsverfahren durchzuführen. Der Bezirksrat lehnte das ab. Der Hausbesitzer wehrte sich ohne Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Schwyz und dem Bundesgericht. Die Schneedeponie sei nicht so gross, dass es eine Bewilligung brauche.  

Bundesgericht, Urteil 1C_505/2017 vom 15. Mai 2018