Ein Mann hinterliess seine Lebenspartnerin und seine Eltern. Im ­Testament hatte er die Lebenspartnerin als Alleinerbin bestimmt. Sie verlangte gestützt darauf von seiner Pensionskasse das Todesfallkapital in der Höhe von rund 60 000 Franken. Bei allen Instanzen ohne Erfolg. Denn ihr Partner hatte vergessen, sie bei der Pensionskasse als Begünstigte zu melden. Ein Testament reiche nicht, um eine Partnerin gegenüber der Pensionskasse zu begünstigen. 

Bundesgericht, Urteil 9C_284/2015 vom 22. April 2016