Ein Berner bestellte bei einem ausländischen ­Internetshop das Messer «Kershaw Brawler». Es hat eine Klinge, die sich automatisch öffnen lässt. Laut Waffengesetz sind Messer verboten, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren «automatischen Mechanismus» ausgefahren werden kann. Das Regionalgericht Oberland verurteilte den Beschuldigten deshalb wegen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von acht Tagessätzen à 100 Franken bedingt und einer Busse von 200 Franken. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung.

Bundesgericht, Urteil 6B_660/2018 vom 18. Januar 2019