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31.01.2012
Ja. Schenkungen, die über normale Gelegenheitsgeschenke hinausgehen – etwa zum Geburtstag oder zur Hochzeit –, müssen Sie und auch Ihre Eltern in der Steuererklärung angeben. Die Grenze liegt bei rund 5000 Franken im Jahr. In der Steuererklärung finden Sie das entsprechende Feld unter «erhaltene Schenkungen». In allen grösseren Kantonen sind Schenkungen an direkte Nachkommen steuerfrei. Ausnahmen sind zum Beispiel die Kantone Appenzell Innerrhoden und Neuenburg.
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